Mit Urteil vom 24.09.2020 (Az. 1 K 584/19.MZ) hat das VG Mainz zum Datenschutz bei Videoüberwachung entschieden.
Keine Verarbeitung von Daten nach Art. 9 DSGVO, wenn keine Auswertungsabsicht.
[protecting people by good design, solid security, efficient processes and trusted services]
Mit Urteil vom 24.09.2020 (Az. 1 K 584/19.MZ) hat das VG Mainz zum Datenschutz bei Videoüberwachung entschieden.
Keine Verarbeitung von Daten nach Art. 9 DSGVO, wenn keine Auswertungsabsicht.